Startseite   Impressum
 

Private Krankenversicherung


Newsletter Abonnieren
Sind auch Sie an Nachrichten aus der Versicherungswelt interessiert, dann melden Sie sich einfach für unseren Newsletter an.
 

Vorsorge

 KFZ Versicherung

 Ratenkredit

 


   Wechsel - So funktioniert der Wechsel in die Private


Nachdem Sie sich für ein geeignetes und preisgünstiges Angebot entschieden haben, fordern Sie die Vertragsunterlagen beim Versicherer an, lassen den evtl. geforderten Gesundheits-Check durchführen und senden die vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Aufnahmeunterlagen an den Versicherer zurück.

Die gesetzliche Kasse erst nach erhalt der Police der privaten Krankenversicheurng kündigen
Sobald Sie vom Privatversicherer die verbindliche Aufnahmebestätigung bzw. die Versicherungspolice erhalten haben, kündigen Sie Ihrer gesetzlichen Kasse schriftlich unter Vorlage der neuen Versicherungsbescheinigung. Als freiwillig Versicherter können Sie Ihrer alten Kasse mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen – am 15.07. beispielsweise mit Wirkung zum 31.09.. Wenn Ihr Einkommen im laufenden Jahr erstmals die Versicherungspflichtgrenze von 46.350 Euro übersteigt, können Sie der gesetzlichen Kasse erst zum Jahresende kündigen. Voraussetzung für den Wechsel: die Einkommenserhöhung besteht auch im kommenden Jahr weiter.

Nachhaken, wenn die Kündigungsbestätigung ausbleibt

Der Versicherungswechsel kann zum geplanten Termin in Kraft treten, wenn Ihre bisherige Kasse die Kündigung bestätigt hat. Die schriftliche Kündigungsbestätigung sollte Sie innerhalb von 14 Tagen erreichen. Ansonsten: anrufen und nachhaken. Als Angestellter informieren Sie außerdem Ihren Arbeitgeber über den Versicherungswechsel. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung - bis zur Höchstgrenze der gesetzlichen Kassen.

Die gesetzliche Kasse erst nach erhalt der Police der privaten
Krankenversicheurng kündigen

Sobald Sie vom Privatversicherer die verbindliche Aufnahmebestätigung bzw. die Versicherungspolice erhalten haben, kündigen Sie Ihrer gesetzlichen Kasse schriftlich unter Vorlage der neuen Versicherungsbescheinigung. Als freiwillig Versicherter können Sie Ihrer alten Kasse mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen - am 15.07. beispielsweise mit Wirkung zum 31.09.. Wenn Ihr Einkommen im laufenden Jahr erstmals die Versicherungspflichtgrenze von 46.350 Euro übersteigt, können Sie der gesetzlichen Kasse erst zum Jahresende kündigen. Voraussetzung für den Wechsel: die Einkommenserhöhung besteht auch im kommenden Jahr weiter.

Nachhaken, wenn die Kündigungsbestätigung ausbleibt

Der Versicherungswechsel kann zum geplanten Termin in Kraft treten, wenn Ihre bisherige Kasse die Kündigung bestätigt hat. Die schriftliche Kündigungsbestätigung sollte Sie innerhalb von 14 Tagen erreichen. Ansonsten: anrufen und nachhaken. Als Angestellter informieren Sie außerdem Ihren Arbeitgeber über den Versicherungswechsel. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung - bis zur Höchstgrenze der gesetzlichen Kassen.

 

A-K

L-Z