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Private Krankenversicherung

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Vorsorge

 

 


Voraussetzungen - Wer kann sich privat versichern?

Grundsätzlich gilt: ihre Krankheitskosten privat absichern können:

  • Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von mindestens 46.800 Euro (entspricht 3.900 Euro monatlich)

  • Selbstständige , Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens

  • Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter , Landtags- und Bundestagsabgeordnete

Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber mit

Als privat krankenversicherter Arbeitnehmer bekommen Sie wie in der Gesetzlichen einen Zuschuss private Krankenversicherung von 50 % der Beiträge von Ihrem Arbeitgeber - bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen. Neben der Absicherung Ihrer Krankheitskosten - je nach gewähltem Tarif vom günstigen Basisschutz bis hin zum exklusiven Top-Schutz mit maximaler Leistung weltweit - können Sie als Arbeitnehmer ein Krankentagegeld vereinbaren. Die Krankentagegeld-Versicherung springt ein, wenn die sechswöchige Lohnfortzahlungspflicht Ihres Arbeitgebers im Krankheitsfall endet. So ist gesichert, dass Sie bei längerer Krankheit auf Ihr gewohntes Einkommen nicht verzichten müssen.

 

Auch Einkommensverluste im Krankheitsfall sollten berücksichtigt werden

Als Selbstständiger , Freiberufler oder Künstler können Sie sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat versichern. Wenn Sie auf eigene Rechnung tätig sind, zahlt Ihnen im Krankheitsfall niemand Ihr Einkommen weiter - eine ergänzende Krankentagegeld-Versicherung ist deshalb für Sie besonders wichtig. Sparen Sie durch Vereinbarung von so genannten Karenzzeiten und Leistungsstaffelung: in den ersten Tagen einer Erkrankung leistet die Tagegeldversicherung dann noch nicht, die Zahlung setzt nach einer oder zwei Wochen mit einem kleineren Betrag ein, der sich stufenweise erhöht - erst nach einigen Wochen ist das endgültige Niveau erreicht. Die Beiträge zu einer gestaffelten Krankentagegeld-Versicherung sind erheblich günstiger als bei sofortiger Vollleistung ab Beginn der Erkrankung. Die Höhe des Kranketagegelds können Sie individuell vereinbaren und Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen.

 

Für Beamte ist die private Krankenversicherung meist die einzigst sinnvolle Alternative

Wenn Sie Beamter , Richter oder Abgeordneter sind, erstattet Ihr Dienstherr (Bund oder Land) durch die so genannte Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten für Sie und Ihre direkten Angehörigen - je nach Art der Kosten zwischen 50 und 80 Prozent. Nur der Restbetrag muss noch abgesichert werden. Die private Krankenversicherung ist für Beihilfeberechtigte die einzig sinnvolle Alternative, denn bei gesetzlich versicherten Beamten übernimmt der Dienstherr keinen Arbeitnehmeranteil.