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Beitragsentwicklung - Kosten im Alter

 

Ein gern benutztes Argument gegen die private Krankenversicherung sind die angeblich hohen Beitragssteigerungen im Alter. Beitragsvorteile in jüngeren Jahren würden demnach durch Beitragssteigerungen im Alter aufgehoben. Ein Mythos der so nicht stimmt. Der private Krankenversicherungsschutz ist eine verlässliche und solide Entscheidung für die Gegenwart und die Zukunft.

Kostenanstieg bei der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung

Es ist richtig, dass es in der Vergangenheit teilweise erhebliche Beitragssteigerungen gegeben hat. Dies ist die Folge von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und des medizinischen Fortschritts. Von diesen Kosten- und Beitragssteigerungen waren die gesetzlichen Kassen ebenfalls betroffen. Im Vergleich ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber erhebliche Zuzahlungserhöhungen und Leistungskürzungen vorgenommen hat. Die private Krankenversicherung berühren diese Maßnahmen nicht.

Das Älterwerden führt nicht zu steigenden Beiträgen

Die private Krankenversicherung bildet eine Vorsorge für das Alter. Im Beitrag sind Altersrückstellungen enthalten. Jüngeren Mitglieder zahlen somit mehr, als es für das gegenwärtige Gesundheitsrisiko angemessen wäre. Diese Altersrückstellungen werden verzinslich angelegt und bei steigendem Krankheitsrisiko im Alter langsam aufgelöst. Um zukünftige Kostensteigerungen besser abfangen zu können, wird seit dem 1.1.2000 bei allen Neuversicherten zusätzlich ein 10-prozentiger Zuschlag erhoben, der den Altersrückstellungen zugeführt wird. Ab dem 61. Lebensjahr entfällt der Zuschlag und der Beitrag wird somit um 10% verringert. Durch die Bildung der Altersrückstellung führt das Älterwerden des Versicherten somit nicht zu steigenden Beiträgen.

Tarifwechsel zur Kostensenkung jederzeit möglich

Wenn Sie z.B. aufgrund einer unerwartet niedrigen Rente im Ruhestand sparen wollen, bieten sich mehrere Möglichkeiten. Sie können in einen preisgünstigeren Tarif wechseln, bestimmte Leistungen reduzieren (z.B. Zweibettzimmer statt Einbettzimmer) oder den Selbstbehalt erhöhen. Ab 65 können Sie auch in den sogenannten Standardtarif wechseln, der mindestens die Leistungen der gesetzlichen Kasse bietet und maximal soviel wie der durchschnittliche Höchstbetrag der gesetzlichen kosten darf. Die angesammelten Altersrückstellungen werden voll angerechnet und vermindern den Beitrag entsprechend.