Sie sollten überlegen, welche Leistungen Sie bei einem Klinikaufenthalt erwarten: wer jung und gesund ist, muss selten ins Krankenhaus, oft reicht deshalb das Zwei- oder Mehrbettzimmer in der Klinik - ohne Chefarztbehandlung. Ähnliches gilt für den Zahntarif - wer gute und gepflegte Zähne hat, braucht in aller Regel nicht mehr als 50 Prozent Erstattung für den Zahnersatz. Anhänger alternativer Heilverfahren sollten die Behandlung durch den Heilpraktiker absichern. Wer Vorzugsservice beim Arzt will, kann die Erstattung von Arztrechnungen auch oberhalb der Höchstsätze der ärztlichen Gebührenordnung vereinbaren. Außerdem sollten Sie entscheiden, ob Sie eine Selbstbeteiligung übernehmen wollen, um so Ihre Beiträge zu senken. Und: Tarife mit Beitragsrückerstattung lohnen sich für alle, die nur selten krank sind und medizinische Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Besonders wichtig für Selbstständige: überschlagen Sie Ihre monatlichen Lebenshaltungskosten - denn die laufen weiter, auch wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind. In dieser Höhe sollten Sie ein Krankentagegeld vereinbaren, das im Ernstfall Ihr Einkommen sichert.
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