Achtung: wenn Sie sich von der Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die Gesetzliche - eine solche Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungsgrenze gesunken sind. Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird vom Arbeitsamt automatisch gesetzlich versichert. Nachteil für ältere Arbeitnehmer: wer über 55 ist, kann trotz Arbeitslosigkeit oder gesunkenem Einkommen nicht in den Schoß der gesetzlichen Kassen zurück. Bei einigen privaten Versicherern können Sie Ihre Police allerdings bis zu zwei Jahre ruhen lassen, damit Sie sich nach Wiederaufnahme der Arbeit ohne neue Gesundheitsprüfung weiter privat versichern können.
Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse immer gut überlegt sein, denn mit diesem Wechsel gehen die Altersrückstellungen, die Ihre private Versicherung für Sie gebildet hat, in jedem Fall verloren. |