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Informationen |
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 Private Krankenversicherung (PKV) |
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"Soll ich in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder mich privat versichern?"
Diese Frage quält über sechs Millionen Bundesbürger, für die die
Möglichkeit besteht, sich selbst und Familienangehörige privat zu
versichern. Grund: Ihr Einkommen liegt über der Jahresentgeltgrenze.
Als Hauptkriterium für eine Entscheidung sollte die Familienplanung
dienen - bei geplanter Heirat und Kinderwunsch ist unter
Kostengesichtspunkten die private Krankenversicherung zu präferieren.
Wird auf bessere Leistungen Wert gelegt, können diese über eine private
Zusatzversorgung eingekauft werden.
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Die private Krankheitskostenvollversicherung bietet Ihnen u.a.: |
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Freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses,
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Status des Privatpatienten bei Ärzten und in Krankenhäusern (optimale Behandlung, da keine Restriktionen durch Budgets),
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Erstattung der Kosten für Zahnersatz von mindestens 60 Prozent (je nach Tarifwahl bis auf 100 Prozent steigerbar),
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Je nach Tarif Einbettzimmer und Chefarztbehandlung,
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Je nach Tarif Erstattung auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte,
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Je
nach Tarif Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Behandlung und
Psychotherapie, Krankenversicherungsschutz außerhalb des Heimatlandes.
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Singles und doppelverdienende Paare ohne Kinderwunsch fahren mit der
privaten Krankenversicherung i. d. R. besser.
Die Wahl der privaten Krankenversicherung will gut überlegt sein, weil
sie meist eine Entscheidung für's Leben ist. Der ausschließliche Blick
auf den Preis ist fatal, zu sehr variieren die Leistungsinhalte
zwischen den angebotenen Konzepten. Meist ist man mit Gesellschaften
gut beraten, die über einen langen Zeitraum in der Vergangenheit mit
moderaten Preissteigerungen aufwarten konnten und bei denen der
Deckungsumfang weitreichend ist. Bei diesen Gesellschaften sollte damit
zu rechnen sein, daß die Prämien auch im Alter bezahlbar bleiben. |
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Wer kann sich privat krankenversichern?
Alle *Angestellten, Selbständige, Beamte und Freiberufler. Für die
Krankenversicherungs-pflichtgrenze in West- und Ostdeutschland erfolgt
eine Rechtsangleichung. Die Einkommensgrenze beträgt für *Angestellte
ab 2004: Monatliches Bruttoeinkommen 3.862,50 Euro oder Jährlich 46.350
Euro. Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder
Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden |
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Da die Anfragen bundesweit an uns gerichtet werden, übergeben wir Ihre
Anfrage an Versicherungsmakler oder -Vertreter. Dieser Service ist
absolut kostenlos und unverbindlich für Sie. (Ohne Angaben Ihrer
Telefon-Nr. mit Ortsvorwahl ist eine Weiterleitung nicht möglich.)
Weitere Informationen zum Thema gesetzliche Krankenversicherung.
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