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FAQ Private Krankenversicherung

A.  Kann sich jeder in der privaten Krankenversicherung versichern?

Nein, es ist leider nicht immer möglich, in eine private Krankenversicherung hinüber zu wechseln.

Die private Krankenversicherung ermöglicht es Menschen, die nicht einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen in eine private Versicherung zu wechseln.
Zu dieser Personengruppe gehören:

  Beamte oder Beamtenanwärter

  Selbständig Tätige oder freiberuflich Tätige (außer Landwirte, Künstler und Publizisten)

  Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze von 46.350 Euro

  Nichterwerbstätige können sich über den privat versicherten Ehepartner versichern lassen.

B.  Ist es möglich sich privat zu versichern, wenn man keiner der oben genannten Gruppen angehört?

Wenn Sie ein Jahreseinkommen von weniger als 46.350 Euro erhalten, sind Sie automatisch gesetzlich pflichtversichert und dürfen die gesetzliche Krankenversicherung nicht kündigen. Sie können jedoch eine private Zusatzversicherung abschließen und dadurch Ihren Versicherungsschutz erheblich verbessern.

C.  Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung bietet erheblich umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Das Mitglied erhält je nach Tarif vielseitigere Leistungen als in der gesetzlichen Versicherung. Das Mitglied kann selber entscheiden welche Risiken es versichern möchte. Wählen Sie einen geringeren Versicherungsumfang, sparen Sie einen Teil der Prämie wobei Sie natürlich im Ernstfall dennoch eine umfassende Absicherung genießen.
Eine private Krankenversicherung beinhaltet meistens die folgenden Leistungen:

  Freie Arztwahl zwischen niedergelassenen Ärzten

  Freie Krankenhauswahl inklusive Chefarztbehandlung und Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern

  Volle Erstattung von Medikamenten und Heilmitteln sowie die Erstattung von Heilpraktikerleistungen

  Erstattung der Behandlung durch einen Heilpraktiker

  Partiell werden auch Naturheilverfahren und alternative Heilmethoden erstattet

  Höhere Erstattung für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen als in der gesetzlichen Krankenkasse

  Bessere Leistungen für Sehhilfen wie Kontaktlinsen und Brillen

  Unterbringung im Krankenhaus in Einbett- oder Zweibettzimmern

  Keine Zuzahlung für Medikamente und Heilmittel wie beispielsweise Massagen
Eine bessere Versorgung bei Zahnersatzmaßnahmen ohne Beschränkung auf einfache Materialien

  Keine Beschränkung auf gesetzliche Leistungskataloge

  Versicherungsschutz auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

  Keine Begrenzung auf den bei den gesetzlichen Krankenkassen vorgegebenen Leistungskatalog.

D.  Erhalte ich eine Rückerstattung, falls ich für längere Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen habe?

Sollten Sie mehrere Kalenderjahre keine Leistungen in Anspruch genommen haben, bieten viele Versicherungsgesellschaften Ihnen eine Rückerstattung auf die gezahlten Beiträge an. So kann es in diesem Zusammenhang sinnvoll sein, günstige  Rechnungen der Ärzte selber zu zahlen, da eine Rückerstattung sich auf mehrere Monatbeiträge belaufen kann.

E.  Wie kurzfristig kann eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung gekündigt werden?

Die Kündigungsfrist ist abhängig vom Ihrem Status bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Freiwillig versicherte Mitglieder können Ihre Mitgliedschaft regelmäßig innerhalb von zwei vollen Kalendermonaten kündigen.

Sollten Sie erstmals die Beitragsbemessensgrenze wegen einer Gehaltserhöhung  erreiche, können sich Sie ab dem darauf folgenden Kalenderjahre privat versichern.

F.  Gibt es Vorteile einer gesetzlichen gegenüber einer privaten Versicherung?

Mitglieder einer privaten Krankenversicherung haben das Recht jederzeit die gleiche Leistung einer gesetzlichen Versicherung zum selben Preis einer gesetzlichen Versicherung zu erhalten. Hierdurch hat der Versicherungsnehmer keinerlei Risiko, durch eine negative Beitragsentwicklung in einer privaten Krankenversicherung oder PKV gegenüber einem gesetzlich Versicherten benachteiligt zu sein.